Weiterbildungslehrgang
Spezielle Psychotraumatherapie (SPTT)
Seit 2002 haben wir uns als erstes Institut in Österreich für Psychotraumatherapie die Aufgabe gestellt, den Weiterbildungslehrgang “Spezielle Psychotraumatherapie (SPTT)” anzubieten. Die Seminare dieses Lehrgangs (ein integrativer Lehrgang) wurden in den folgenden Jahren kontinuierlich durchgeführt und waren ein großer Erfolg, besonders wegen der international anerkannten Referenten/innen.
Unser Fort- und Weiterbildungsangebot haben wir seit damals fortwährend ausgebaut und kontinuierlich ergänzt sowie für neue Zielgruppen zugänglich gemacht. Das theoretische und praktische Wissen über die Möglichkeit der Behandlung psychisch traumatisierter Menschen wird nach Kriterien (von höchster Qualität und Stimmigkeit) in Form und Inhalt didaktisch aufbereitet und vermittelt. Dieses Wissen wird durch eine Literaturliste ergänzt, die laufend aktualisiert wird.
Unser Weiterbildungslehrgang entspricht inhaltlich der Fort- und Weiterbildungsrichtlinie für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten des Bundesministeriums für Gesundheit (BMFG).
Eine Teilnahme an diesem Lehrgang ist ausschließlich den Berufsgruppen der PsychotherapeutenInnen, der klinischen PsychologenInnen, der KunstherapeutenInnen sowie der ÄrztInnen mit Psy-Diplom III vorbehalten.
KONTAKT
Seminare finden jeweils an verschiedenen Orten statt.
1090 Wien
2564 Weissenbach
LITERATURLISTE
Ergänzendes Wissen. Unsere Literaturliste wird laufend aktualisiert.
ANMELDUNG
Sie können sich online oder per Formular auf dem Postweg anmelden.
Psychodynamisch imaginative Traumatherapie (PITT) 2023
Teil 1: 24., 25., 26., 27. Mai 2023 Prof. Luise Reddemann ZOOM
Teil 2: 27., 28. Oktober 2023 Dipl. Psych. Martina Hahn (Präsenz) in Wien
Referentinnen & Referenten
Dr. Christoph Scherer (Kassel)
Seminarangebot
Unsere Seminare werden als Weiterbildung angeboten, können aber auch als Fortbildung besucht werden und richten sich an PsychotherapeutInnen, ÄrztInnen mit Psy III-Diplom, Klinische PsychologInnen (nach § 22 PsychologenG) und KunsttherapeutenInnen (nach § 5 Muth).